SVBezGrV 2015 · Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2015
SVBezGrV 2015 Art. 5Werte zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des Beitrittsgebiets
Die Anlage 10 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird wie folgt ergänzt: „Jahr
Umrechnungswert
vorläufiger Umrechnungswert
2013
1,1762
2015
1,1717“