SVBezGrV 2013 · Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2013
SVBezGrV 2013 Art. 5Werte zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des Beitrittsgebiets
Die Anlage 10 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird wie folgt ergänzt: Jahr
Umrechnungswert
vorläufiger Umrechnungswert
„2011
1,1740
2013
1,1767”