StrRehaG · Gesetz über die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im Beitrittsgebiet StrRehaG Art. 27(Aufhebung und Änderung anderer Vorschriften) Abschnitt 4 Überleitungs- und Schlussvorschriften In KraftAmtlicher Text - ← Vorherige · Art. 26 Inhalt