StiftBTG · Gesetz über die Bildung und Tätigkeit von Stiftungen
StiftBTG Art. 2Auslegungsgrundsatz
I. Allgemeine Bestimmungen
Bei der Anwendung dieses Gesetzes ist in erster Linie der Wille des Stifters zu berücksichtigen.
StiftBTG · Gesetz über die Bildung und Tätigkeit von Stiftungen
I. Allgemeine Bestimmungen
Bei der Anwendung dieses Gesetzes ist in erster Linie der Wille des Stifters zu berücksichtigen.