StBAPO · Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten
StBAPO Art. 16Zulässigkeit des Antwort-Wahl-Verfahrens
Kapitel 1 Vorschriften für beide Vorbereitungsdienste
Schriftliche Leistungsnachweise können ganz oder teilweise im Antwort-Wahl-Verfahren durchgeführt werden.