Stanz/UmfMechAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Stanz- und Umformmechaniker und zur Stanz- und Umformmechanikerin Stanz/UmfMechAusbV Art. 2Dauer der Berufsausbildung In KraftAmtlicher Text Die Ausbildung dauert drei Jahre. ← Vorherige · Art. 1 Inhalt Art. 3 · Nächste →