SGleibWV Art. 26Inkrafttreten
Abschnitt 4 Übergangs- und Schlussvorschriften
Diese Verordnung tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
Abschnitt 4 Übergangs- und Schlussvorschriften
Diese Verordnung tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.