ServicefahrerAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Servicefahrer/zur Servicefahrerin
ServicefahrerAusbV Art. 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Servicefahrer/Servicefahrerin wird staatlich anerkannt.
ServicefahrerAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Servicefahrer/zur Servicefahrerin
Der Ausbildungsberuf Servicefahrer/Servicefahrerin wird staatlich anerkannt.