WVO Art. 11Fortbildung
Erster Abschnitt Fachliche Anforderungen an die Werkstatt für behinderte Menschen
Die Werkstatt hat dem Fachpersonal nach den §§ 9 und 10 Gelegenheit zur Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen zu geben.
Erster Abschnitt Fachliche Anforderungen an die Werkstatt für behinderte Menschen
Die Werkstatt hat dem Fachpersonal nach den §§ 9 und 10 Gelegenheit zur Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen zu geben.