SchHaltHygV · Verordnung über hygienische Anforderungen beim Halten von Schweinen
SchHaltHygV Art. 1Geltungsbereich
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Diese Verordnung gilt für alle Betriebe, die Schweine zu Zucht- oder Mastzwecken halten.
SchHaltHygV · Verordnung über hygienische Anforderungen beim Halten von Schweinen
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Diese Verordnung gilt für alle Betriebe, die Schweine zu Zucht- oder Mastzwecken halten.