SachenRBerG · Gesetz zur Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet
SachenRBerG Art. 119Fortbestehende Rechte, andere Ansprüche
Kapitel 5 Ansprüche auf Bestellung von Dienstbarkeiten
Die Vorschriften dieses Kapitels finden keine Anwendung, wenn die Mitbenutzung des Grundstücks 1.
aufgrund nach dem Einigungsvertrag fortgeltender Rechtsvorschriften der Deutschen Demokratischen Republik oder
2.
durch andere Rechtsvorschriften
gestattet ist.