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SachenR-DV · Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts

SachenR-DV Art. 12Mittelwerte und Marktpreise bei sonstigen wertbeständigen Grundpfandrechten

Abschnitt 2 Wertbeständige Hypotheken, nicht eingetragene Rechte

In KraftAmtlicher Text

Bei wertbeständigen Grundpfandrechten im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 des Grundbuchbereinigungsgesetzes sind für die jeweils bestimmten Waren oder Leistungen folgende Werte zugrundezulegen: 1.

für einen US-Dollar 1,70 Deutsche Mark,

2.

für eine Tonne Fettförderkohle des Rheinisch-Westfälischen Kohlesyndikats 285,66 Deutsche Mark,

3.

für eine Tonne gewaschene Fettnuß IV des Rheinisch-Westfälischen Kohlesyndikats 314,99 Deutsche Mark,

4.

für eine Tonne oberschlesische Flammstückkohle 192,80 Deutsche Mark,

5.

für eine Tonne niederschlesische Stückkohle 114,60 Deutsche Mark,

6.

für eine Tonne niederschlesische gewaschene Nußkohle I 314,99 Deutsche Mark,

7.

für einen Doppelzentner zu 100 kg Kalidüngesalz 40 vom Hundert 23,00 Deutsche Mark.