RAG 1988 · Rentenanpassungsgesetz 1988
RAG 1988 Art. 6Anpassungsfaktor
Zweiter Abschnitt Unfallversicherung
Der Anpassungsfaktor für die vom 1. Juli 1988 an anzupassenden Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung beträgt 1,03.
RAG 1988 · Rentenanpassungsgesetz 1988
Zweiter Abschnitt Unfallversicherung
Der Anpassungsfaktor für die vom 1. Juli 1988 an anzupassenden Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung beträgt 1,03.