RAG 1987 · Rentenanpassungsgesetz 1987
RAG 1987 Art. 8Berlin-Klausel
Dritter Abschnitt Schlußvorschriften
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.
RAG 1987 · Rentenanpassungsgesetz 1987
Dritter Abschnitt Schlußvorschriften
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.