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RAG 1985 · Rentenanpassungsgesetz 1985 (Artikel 1 des Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1985)

RAG 1985 Art. 6Allgemeine Bemessungsgrundlage

Erster Abschnitt Rentenversicherung

In KraftAmtlicher Text

Die allgemeine Bemessungsgrundlage für das Jahr 1985 beträgt

in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten

27.099 Deutsche Mark

und in der knappschaftlichen Rentenversicherung

27.387 Deutsche Mark.