RAG 1985 Art. 6Allgemeine Bemessungsgrundlage
Erster Abschnitt Rentenversicherung
Die allgemeine Bemessungsgrundlage für das Jahr 1985 beträgt
in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten
27.099 Deutsche Mark
und in der knappschaftlichen Rentenversicherung
27.387 Deutsche Mark.