PAuswGebV · Verordnung über Gebühren für Personalausweise und eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums PAuswGebV Art. 4Inkrafttreten In KraftAmtlicher Text Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. November 2010 in Kraft. ← Vorherige · Art. 3a Inhalt