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PAuswGebV · Verordnung über Gebühren für Personalausweise und eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums

PAuswGebV Art. 3Gebühren für Berechtigungen

In KraftAmtlicher Text

Für Berechtigungen sind folgende Gebühren zu erheben: 1.

102 Euro für die Erteilung einer Berechtigung nach § 21 Absatz 1 Satz 2 des Personalausweisgesetzes,

2.

80 Euro für die Versagung einer Berechtigung,

3.

115 Euro für die Rücknahme oder den Widerruf einer Berechtigung.