MVzAFWoG · Gesetz zum Abbau der Fehlsubventionierung und der Mietverzerrung im Wohnungswesen
MVzAFWoG Art. 2Berlin-Klausel
Unterartikel 5
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.
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Unterartikel 5
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.