MuKStiftG · Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens"
MuKStiftG Art. 8Stiftungsorgane
Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat, der Geschäftsführer und das Kuratorium.
MuKStiftG · Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens"
Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat, der Geschäftsführer und das Kuratorium.