MKUServAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice MKUServAusbV Art. 2Dauer der Berufsausbildung In KraftAmtlicher Text Die Ausbildung dauert drei Jahre. ← Vorherige · Art. 1 Inhalt Art. 3 · Nächste →