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MinStG · Gesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen

MinStG Art. 19Gesamtsteueraufwand

Unterabschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen

In KraftAmtlicher Text

Gesamtsteueraufwand ist der positive oder negative Saldo aus 1.

erfassten Steuern im Sinne des § 45, einschließlich erfasster latenter Steuern,

2.

Steuern, die sich aus der Anwendung einer anerkannten nationalen Ergänzungssteuerregelung, einer anerkannten Primärergänzungssteuerregelung und einer anerkannten Sekundärergänzungssteuerregelung ergeben sowie

3.

unzulässigen erstattungsfähigen Anrechnungssteuern.