MinStG · Gesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen
MinStG Art. 100Auswirkung auf die Abkommensberechtigung
Abschnitt 2 Bußgeldvorschriften, Ermächtigungen und Anwendungsvorschriften
Die Besteuerung nach diesem Gesetz oder nach einer ausländischen Vorschrift, die den Vorschriften der Richtlinie (EU) 2022/2523 entspricht, begründet keine Berechtigung zur Anwendung eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.