MilchLMeistPrV Art. 13Schriftliche Prüfung
Abschnitt 3 Prüfungsteil Labor- und Unternehmensführung
(1) Die schriftliche Prüfung besteht aus einer unter Aufsicht anzufertigenden Arbeit mit komplexen praxisbezogenen Aufgaben aus den Prüfungsinhalten nach § 10 Absatz 2.
(2) Die Bearbeitungszeit für die schriftliche Prüfung beträgt 180 Minuten.