MWV · Verordnung für die Aussendung öffentlicher Warnungen in Mobilfunknetzen
MWV Art. 10Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
MWV · Verordnung für die Aussendung öffentlicher Warnungen in Mobilfunknetzen
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.