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VKRegV · Verordnung über das Register für Verbandsklagen

VKRegV Art. 5Maschinell erstellter Ablehnungsbescheid

In KraftAmtlicher Text

Lehnt das Bundesamt für Justiz eine Eintragung mit einem vollständig maschinell erstellten Bescheid ab, so können die Unterschrift und die Namenswiedergabe fehlen. In diesem Fall kann das Dokument den Hinweis enthalten, dass Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen können und es maschinell erstellt worden ist.