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MBPolVDVDV · Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei

MBPolVDVDV Art. 2Ziele des Vorbereitungsdienstes

Teil 1 Allgemeines

In KraftAmtlicher Text

Der Vorbereitungsdienst hat insbesondere zum Ziel, 1.

den Anwärterinnen und Anwärtern die Fähigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln, die für die Erfüllung der Aufgaben im mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei erforderlich sind,

2.

die persönliche und soziale Kompetenz der Anwärterinnen und Anwärter weiterzuentwickeln sowie

3.

die Anwärterinnen und Anwärter zu verantwortlichem polizeilichen Handeln im freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat zu befähigen.