MarkenG · Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen
MarkenG Art. 19dAnsprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften
Abschnitt 3 Schutzinhalt, Rechtsverletzungen
Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.
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Abschnitt 3 Schutzinhalt, Rechtsverletzungen
Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.