MADG · Gesetz über den Militärischen Abschirmdienst
MADG Art. 6Besondere Befugnisse
Unterabschnitt 1 Arten besonderer Befugnisse und Maßnahmerichtung
Die besonderen Befugnisse des Militärischen Abschirmdienstes untergliedern sich in 1.
nachrichtendienstliche Mittel und
2.
besondere Auskunftsverlangen.