LuftSiSchulV · Luftsicherheits-Schulungsverordnung
LuftSiSchulV Art. 26Schulungsnachweis
Abschnitt 6 Schulungen von Sprengstoffspürhunden, Hundeführern und des Sprengstoffspürhunde-Teams
Nach erfolgreichem Abschluss einer der Schulungen nach § 25 Absatz 1 bis 3 erteilt der Ausbilder einen entsprechenden Schulungsnachweis.