LuftSiAV Art. 6Veröffentlichung erteilter Zertifikate
Abschnitt 2 Zertifizierung von Sicherheitsausrüstung
Die zuständige Zertifizierungsstelle veröffentlicht die Zertifikate auf ihrer Internetseite spätestens drei Monate nach Zertifikatserteilung. Wird ein veröffentlichtes Zertifikat ungültig, wird es von der zuständigen Zertifizierungsstelle von der Internetseite gelöscht. Ruhende Zertifikate werden auf der Internetseite als solche gekennzeichnet.