LA-EG-Saar · Gesetz zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland
LA-EG-Saar Art. 40Inkrafttreten
Vierter Abschnitt Sonstige und Schlußvorschriften
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
LA-EG-Saar · Gesetz zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland
Vierter Abschnitt Sonstige und Schlußvorschriften
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.