KWKG 2025 · Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung
KWKG 2025 Art. 8cAusschreibungsvolumen
Abschnitt 2 Zuschlagzahlungen für KWK-Strom
Das Ausschreibungsvolumen für die Ausschreibungen nach den §§ 8a und 8b beträgt pro Kalenderjahr 200 Megawatt elektrische KWK-Leistung.