Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

KVHilfsmV · Verordnung über Hilfsmittel von geringem therapeutischen Nutzen oder geringem Abgabepreis in der gesetzlichen Krankenversicherung

KVHilfsmV Art. 1Sächliche Mittel mit geringem oder umstrittenem therapeutischen Nutzen

In KraftAmtlicher Text

Von der Versorgung sind ausgeschlossen: 1.

Kompressionsstücke für Waden und Oberschenkel;

Knie- und Knöchelkompressionsstücke

2.

Leibbinden (Ausnahme: bei frisch Operierten, Bauchwandlähmung, Bauchwandbruch und bei Stoma-Trägern)

3.

Handgelenkriemen, Handgelenkmanschetten

4.

Applikationshilfen für Wärme und Kälte

5.

Afterschließbandagen

6.

Mundsperrer

7.

Penisklemmen

8.

Rektophore

9.

Hysterophore (Ausnahme: bei inoperabelem Gebärmuttervorfall).