KugÖV · Verordnung über die Öffnung des Kurzarbeitergeldbezugs für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer KugÖV Art. 2Inkrafttreten In KraftAmtlicher Text Diese Verordnung tritt am 30. September 2022 in Kraft. ← Vorherige · Art. 1 Inhalt