KrWaffGenV 2 · Zweite Verordnung über eine Allgemeine Genehmigung nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen KrWaffGenV 2 Art. 2 In KraftAmtlicher Text Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. ← Vorherige · Art. 1 Inhalt