KonjAusglRFrV 2 · Zweite Verordnung über die Freigabe von Mitteln aus den Konjunkturausgleichsrücklagen der Haushaltsjahre 1969 und 1970 KonjAusglRFrV 2 Art. 3 In KraftAmtlicher Text Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. ← Vorherige · Art. 2 Inhalt