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Gesetz über die Entgelte für voll- und teilstationäre Krankenhausleistungen
Inhalt
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- Art. 1 Anwendungsbereich
- Art. 2 Krankenhausleistungen
- Abschnitt 2 Vergütung der Krankenhausleistungen
- Art. 3 Grundlagen
- Art. 4 Vereinbarung eines Erlösbudgets
- Art. 4a Ermittlung eines Erlösvolumens für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen
- Art. 5 Vereinbarung und Abrechnung von Zu- und Abschlägen
- Art. 6 Vereinbarung sonstiger Entgelte
- Art. 6a Vereinbarung eines Pflegebudgets
- Art. 6b Vergütung eines Vorhaltebudgets
- Art. 6c Vergütung von sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen
- Abschnitt 3 Entgeltarten und Abrechnung
- Art. 7 Entgelte für allgemeine Krankenhausleistungen
- Art. 8 Berechnung der Entgelte
- Abschnitt 4 Vereinbarungsverfahren
- Art. 9 Vereinbarung auf Bundesebene
- Art. 10 Vereinbarung auf Landesebene, Verordnungsermächtigung
- Art. 11 Vereinbarung für das einzelne Krankenhaus
- Art. 12 Vorläufige Vereinbarung
- Art. 13 Schiedsstelle
- Art. 14 Genehmigung
- Art. 15 Laufzeit
- Abschnitt 5 Gesondert berechenbare ärztliche und andere Leistungen
- Art. 17 Wahlleistungen
- Art. 18 Belegärzte
- Art. 19 Kostenerstattung der Ärzte
- Abschnitt 6 Sonstige Vorschriften
- Art. 20 Zuständigkeit der Krankenkassen auf Landesebene
- Art. 21 Übermittlung und Nutzung von Daten