KGSG · Gesetz zum Schutz von Kulturgut
KGSG Art. 1Anwendungsbereich
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
Das Gesetz regelt 1.
den Schutz nationalen Kulturgutes gegen Abwanderung,
2.
die Ein- und Ausfuhr von Kulturgut,
3.
das Inverkehrbringen von Kulturgut,
4.
die Rückgabe unrechtmäßig eingeführten Kulturgutes,
5.
die Rückgabe unrechtmäßig ausgeführten Kulturgutes und
6.
die Rückgabezusage im internationalen Leihverkehr.