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ImmoWertV · Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten

ImmoWertV Art. 46Allgemeines zu grundstücksbezogenen Rechten und Belastungen

Unterabschnitt 1 Allgemeines

In KraftAmtlicher Text

(1) Grundstücksbezogene Rechte und Belastungen können den Wert des begünstigten und den Wert des belasteten Grundstücks beeinflussen sowie Gegenstand einer eigenständigen Wertermittlung sein.

(2) Als grundstücksbezogene Rechte und Belastungen kommen insbesondere in Betracht 1.

grundstücksgleiche Rechte,

2.

weitere beschränkte dingliche Rechte,

3.

Baulasten,

4.

grundstücksbezogene gesetzliche Beschränkungen des Eigentums sowie

5.

miet-, pacht- und wohnungsrechtliche Bindungen.