HZvG · Gesetz zur Neuregelung der Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung im Saarland
HZvG Art. 8Anwendung anderer Vorschriften
Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften
Auf die öffentlich-rechtlichen Rechtsbeziehungen finden die Vorschriften des Dritten Abschnitts des Ersten Buches sowie des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch entsprechend Anwendung.