HZAZustV Art. 37Hauptzollamt Saarbrücken
Abschnitt 2 Zuständigkeitsübertragungen
Dem Hauptzollamt Saarbrücken werden die Zuständigkeiten übertragen für 1.
die Außenwirtschaftsprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, des Hauptzollamts Koblenz sowie
2.
die Straf- und Bußgeldsachen der Hauptzollämter Darmstadt und Koblenz.