HZAZustV Art. 21Hauptzollamt Karlsruhe
Abschnitt 2 Zuständigkeitsübertragungen
Dem Hauptzollamt Karlsruhe werden die Zuständigkeiten übertragen für 1.
die Außenwirtschaftsprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, der Hauptzollämter Lörrach und Singen sowie
2.
die Straf- und Bußgeldsachen der Hauptzollämter Lörrach und Singen.