Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

HZAZustV · Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten auf Hauptzollämter für den Bereich mehrerer Hauptzollämter

HZAZustV Art. 21Hauptzollamt Karlsruhe

Abschnitt 2 Zuständigkeitsübertragungen

In KraftAmtlicher Text

Dem Hauptzollamt Karlsruhe werden die Zuständigkeiten übertragen für 1.

die Außenwirtschaftsprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, der Hauptzollämter Lörrach und Singen sowie

2.

die Straf- und Bußgeldsachen der Hauptzollämter Lörrach und Singen.