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HtDBwVWehrtechnikVDV · Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik

HtDBwVWehrtechnikVDV Art. 8cSchriftlicher Teil des Auswahlverfahrens

Kapitel 2 Auswahlverfahren und Einstellung

In KraftAmtlicher Text

(1) Im schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens sind höchstens vier der folgenden Auswahlinstrumente einzusetzen: 1.

Aufsatz,

2.

Leistungstest,

3.

Persönlichkeitstest,

4.

Simulationsaufgabe und

5.

biographischer Fragebogen.

(2) Der schriftliche Teil des Auswahlverfahrens dauert in der Regel einen halben Arbeitstag.