HopfV 2023 · Verordnung zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften im Hopfensektor
HopfV 2023 Art. 21Kontrollen zum Ausschluss einer regelwidrigen Doppelfinanzierung
Abschnitt 6 Kontrollen
Die Bundesanstalt hat regelmäßig Kontrollen mit dem Ziel durchzuführen, eine regelwidrige Doppelfinanzierung auszuschließen. Eine regelwidrige Doppelfinanzierung liegt vor, wenn eine anerkannte Erzeugerorganisation und deren angeschlossene Erzeuger für eine im Sektor Hopfen geförderte Maßnahme eine weitere Finanzierung aus nationalen oder unionsrechtlichen Förderprogrammen erhält.