HochbauBAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung in Hochbauberufen
HochbauBAusbV Art. 65Prüfungsbereiche des Teiles 2
Unterabschnitt 1 Abschlussprüfung
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.
„Rückbauen von Bauwerken“,
2.
„Durchführen von Abbrucharbeiten“,
3.
„Durchführen von Betontrenntechnikarbeiten“ sowie
4.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.