HGB Art. 404
Dritter Abschnitt Kommissionsgeschäft
Die Vorschriften der §§ 397 und 398 finden auch im Falle der Ausführung der Kommission durch Selbsteintritt Anwendung.
Dritter Abschnitt Kommissionsgeschäft
Die Vorschriften der §§ 397 und 398 finden auch im Falle der Ausführung der Kommission durch Selbsteintritt Anwendung.