HGB Art. 164Geschäftsführungsbefugnis
Zweiter Abschnitt Kommanditgesellschaft
Die Kommanditisten sind von der Geschäftsführungsbefugnis ausgeschlossen; § 116 Absatz 2 Satz 1 bleibt unberührt.
Zweiter Abschnitt Kommanditgesellschaft
Die Kommanditisten sind von der Geschäftsführungsbefugnis ausgeschlossen; § 116 Absatz 2 Satz 1 bleibt unberührt.