HGB Art. 150Anmeldung des Erlöschens der Firma
Sechster Titel Liquidation der Gesellschaft
Nach der Beendigung der Liquidation ist das Erlöschen der Firma von sämtlichen Liquidatoren zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.
Sechster Titel Liquidation der Gesellschaft
Nach der Beendigung der Liquidation ist das Erlöschen der Firma von sämtlichen Liquidatoren zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.