HeimMindBauV Art. 5Fußböden
Erster Teil Gemeinsame Vorschriften
Fußbodenbeläge der von Heimbewohnern benutzten Räume und Verkehrsflächen müssen rutschfest sein.
Erster Teil Gemeinsame Vorschriften
Fußbodenbeläge der von Heimbewohnern benutzten Räume und Verkehrsflächen müssen rutschfest sein.