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GWDAPrV · Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Wetterdienst des Bundes

GWDAPrV Art. 10Aufbau des Studiums

Teil 2 Studium

In KraftAmtlicher Text

(1) Die im Studium zu vermittelnden Kenntnisse und Fähigkeiten orientieren sich an den Anforderungen des gehobenen Wetterdienstes. Das Studium umfasst Fachstudien an der Fachhochschule sowie Praktika.

(2) Das Studium gliedert sich in folgende Abschnitte: Studien- abschnitt I

Grundstudium

6 Monate

Praktikum I

beim Deutschen Wetterdienst oder beim Geoinformationsdienst der Bundeswehr

6 Monate

Studienabschnitt II

Hauptstudium I

6 Monate

Praktikum II

beim Deutschen Wetterdienst oder beim Geoinformationsdienst der Bundeswehr

6 Monate

Studienabschnitt III

Hauptstudium II

6 Monate

Praktikum III a

Diplomarbeit

2 Monate

Praktikum III b

beim Deutschen Wetterdienst

2 Monate

Praktikum III c

Prüfungszeit

2 Monate

(3) Der Studienverlauf und die Inhalte der Studienabschnitte richten sich nach dem Studienplan für das Diplomstudium „Wetterdienst“. Der Studienplan bestimmt auch die Stundenzahlen der Studieninhalte sowie die Art der Leistungsnachweise.