GWDAPrV · Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Wetterdienst des Bundes
GWDAPrV Art. 10Aufbau des Studiums
Teil 2 Studium
(1) Die im Studium zu vermittelnden Kenntnisse und Fähigkeiten orientieren sich an den Anforderungen des gehobenen Wetterdienstes. Das Studium umfasst Fachstudien an der Fachhochschule sowie Praktika.
(2) Das Studium gliedert sich in folgende Abschnitte: Studien- abschnitt I
Grundstudium
6 Monate
Praktikum I
beim Deutschen Wetterdienst oder beim Geoinformationsdienst der Bundeswehr
6 Monate
Studienabschnitt II
Hauptstudium I
6 Monate
Praktikum II
beim Deutschen Wetterdienst oder beim Geoinformationsdienst der Bundeswehr
6 Monate
Studienabschnitt III
Hauptstudium II
6 Monate
Praktikum III a
Diplomarbeit
2 Monate
Praktikum III b
beim Deutschen Wetterdienst
2 Monate
Praktikum III c
Prüfungszeit
2 Monate
(3) Der Studienverlauf und die Inhalte der Studienabschnitte richten sich nach dem Studienplan für das Diplomstudium „Wetterdienst“. Der Studienplan bestimmt auch die Stundenzahlen der Studieninhalte sowie die Art der Leistungsnachweise.